Scheidung = Immobilie und Geld futsch?!

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Bei einer Scheidung die Immobilie und das Vermögen gleichzeitig erhalten, das scheint sich auf den ersten Blick auszuschließen. Welche Möglichkeiten haben Ehegatten oder Lebenspartner, bei einer Scheidung oder Trennung mit der eigenen Immobilie umzugehen? Eine Trennung oder Scheidung alleine ist kompliziert genug. „Was passiert mit“ … ist deshalb eine wichtige Frage. In Vermögensfragen gilt dies insbesondere, sobald es die gemeinsame Immobilie betrifft. 

Die wichtigsten Aspekte bei Scheidung und Immobilien auf einen Blick:

  • Die meisten Ehen sind eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich.
  • Beide Ehepartner haften weiterhin für den gemeinsamen Kredit. Erst wenn die Bank zustimmt, kann einer der Partner aus der Haftung entlassen werden.
  • Notwendig ist in jedem Fall eine genaue, transparente und für Dritte nachvollziehbare, professionelle Immobilienbewertung. Das ist DIE Basis für Gespräche mit Banken, Anwälten und den vielen „Influenzern“.
  • Ein Immobilienmakler kann die Immobilie diskret, transparent und neutral veräußern. So kann kein Interessent die Situation ausnutzen. 

Scheidungsimmobilie: unter diesen Möglichkeiten können Sie wählen

Wer sich von seiner Immobilie trennen will oder muss, hat grundsätzlich die folgende Möglichkeiten. Damit sie in den vielen Varianten die beste Möglichkeit für sich finden, benötigen Sie möglichst rasch eine genaue, transparente und realistische Immobilienbewertung. Den Werde Immobilie zu Wissen, ist Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen.   ist die professionelle Wertermittlung ebenfalls eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage.

Die Möglichkeiten für die eigene Immobilie bei einer Scheidung anhand einer Infografik

Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlösers

Wenn der Verkauf der Immobilie für Sie die beste Lösung ist, müssen Sie nicht bis nach Ablauf des Trennungsjahres warten. Sind Sie sich mit Ihrem Partner einig, kann der Verkauf jederzeit durchgeführt werden. Das spricht für einen frühen Verkauf Des Hauses oder der Eigentumswohnung:

  • Mit einem Überschuss aus dem Immobilienverkauf gestaltet sich dein Neustart oft einfacher
  • Ein wesentlicher Streitpunkt „um das Geld“ ist frühzeitig „abgeräumt“
  • Die Scheidung kann deutlich billiger werden, weil die Immobilie nicht mehr zum Vermögen gehört
  • Das Image der Immobilie als „Scheidungsimmobilie“ wird vermieden
  • Ein versierter Immobilienmakler kann den Verkauf diskret, transparent zu Gunsten beider Partner realisieren.

Scheidung und Immobilie: Teilung der Immobilie

Nicht alle Immobilien sind für eine Teilung geeignet. Denn eine Teilung der Immobilie benötigt bestimmte Voraussetzungen.  Grundsätzlich gibt es oft die Möglichkeit, ein Haus mit zwei Eingängen zu versehen und zwei abgeschlossene Wohnungen zu schaffen. Das ist aber nur die Mindestvoraussetzungen, um ein Haus real zu teilen. Mit der Realteilung ist es möglich, zwei oder mehr Grundbücher anzulegen – dort können jeweils unterschiedliche Eigentümer eingetragen werden. Auf dem Weg dorthin müssen allerdings noch umfangreiche Bauvorschriften geprüft werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so fertig der Notar eine Teilungserklärung an und die Teilung der Immobilie wird in einem notariellen Vertrag vollzogen.

Die Vorteile der Teilung einer Immobilie bei Scheidung oder Trennung sind:

  • Jeder kann weiter in seiner angestammten Umgebung wohnen
  • Einen Wert Ausgleich beim Zugewinn im Scheidungsverfahren fällt deutlich kleiner aus
  • Die Immobilie bleibt im eigenen Vermögen eines jeden Partners, der separat entscheiden kann..

Nach einer ersten Prüfung bei der Immobilienbewertung ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Der Bauexperte kann die verschiedenen Voraussetzungen prüfen und die dementsprechenden Anträge beim Bauamt einreichen.

Realteilung bei einem Mehrfamilienhaus

Verfügt ein Mehrfamilienhaus bereits über eine Anzahl an abgeschlossenen Wohnungen, so kann für jede Wohnung ein eigenes Grundbuch angelegt werden. Voraussetzung ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung. Auch bei dieser Aufteilung sind die Bauvorschriften und insbesondere die feuerpolizeilichen Bestimmungen zu beachten.

Auszahlung des Ehepartners oder Lebenspartners

Manchmal möchte einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben. Dann wird der andere Partner meist verlangen, dass der Wert der Immobilie ausgezahlt wird. Auch in diesem Fall ist wieder eine sehr transparente Immobilien Bewertung durch keinen Experten notwendig. Oft haben beide Partner die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft. Grundsätzlich kann der Wertausgleich der Immobilie dann so berechnet werden.

Aufteilung des Erlöses nach einer Teilungsversteigerung

Wenn sich die Ehe oder Lebenspartner nicht einigen können, hat der Gesetzgeber die Teilungsversteigerung vorgesehen. Jeder der berechtigten kann diese Versteigerung vor dem Amtsgericht beantragen. Das Gericht wird dann einen sachverständigen mit Erstellung eines Verkehrswertgutachtensbeauftragen. Steht der Verkehrswert fest, so liegt der Rechtspfleger einen Zwangsversteigerungstermin vor dem jeweiligen Amtsgericht fest.

Eine Teilungsversteigerung hat besondere Regeln. Deshalb ist es häufig so, dass lediglich die beiden Ehe– oder Lebenspartner Interesse an der Immobilie haben. Ein fremder Bieter muss oft zusätzlich zu seinem Gebot auch noch die auf dem Grundstück Lasten und Schulden übernehmen. Da die Gebote in den Zwangsversteigerungen in den letzten zehn Jahren ständig gestiegen sind, kann sich die Teilungsversteigerung als von der Verwertung der Immobilie lohnen.

Und Spezialisten für Zwangs– und Teilungsversteigerungen verfügen wir über eine hohe Expertise und eine sehr gute Erfahrung.

Immobilie vermieten und die Erlöse teilen

Weil die Immobilie nicht verkaufen möchte, kann über eine professionelle Vermietung nachdenken. Der Bankkredit kann aus dem Mieteinnahmen weiter bedient werden Zudem genießen Vermieter teils hohe Steuervorteile. Auf der anderen Seite gehen die ehemaligen Partner gemeinsame Verpflichtungen ein. Wer zahlt bei Reparaturen? Wer übernimmt die Verwaltung? Wer sucht eventuell neuen Mieter? In der Praxis ist die Vermietung oft nicht so einfach!

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Das müssen Sie über eine Scheidung wissen

Was kostet eine Scheidung?

Pauschale Kosten kann jemand benennen, da die Gerichtskosten und die Anwaltskosten von mehreren Faktoren abhängig. Für diese gibt es keine Pauschalpreise. Die günstigsten Unterscheidung ist, wenn sich die Partner auf einen gemeinsamen Anwalt einigen. Kommt es zum Streit, also müssen zwei Anwälte bezahlt werden und gegebenenfalls kommt noch Gutachterkosten hinzu.

Unser Tipp Aus Erfahrung für die Immobilienbewertunn: jeder Ehepartner wird im Laufe der Zeit von vielen Menschen und Informationen beeinflusst. Und viele dieser Menschen haben eine Meinung zum Wert ihrer Immobilie.  Sagen Sie mit einer professionellen Immobilienbewertung, die von beiden Beteiligten Apfelzungen kann, in dieser Frage rasch  für Klarheit. Wenn Sie einen gemeinsamen Anwalt mit der Scheidung beauftragen, so hat auch diese eine Klare Vorstellung über den Wert der Immobilie.

Die Kosten bei einer Scheidung  (Gericht und Anwalt) richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Streitwert. Ist dieser wird am mittelt, gibt es für die Tätigkeit des Gerichts und des Anwaltsg Gebührentabellen. In die Ermittlung des Streit – und Gegenstandswert es gehen grundsätzlich ein:

  • das Nettoinkommen der Ehepartner,
  • die Anzahl unterhaltsberechtigte Kinder,
  • das Vermögen der Ehegatten
  • der Versorgungsausgleich.

Einen systematischen Überblick über die Scheidungskosten mit einem Scheidungskostenrechner bietet diese beliebte Seite.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Grundsätzlich ist bei einer Scheidung das so genannte Trennungsjahr einzuhalten. Wie lange eine Scheidung dauert lässt sich pauschal nicht beantworten. Viel hängt davon ab, ob sich die Ehepartner von einem Anwalt gemeinsam vertreten lassen und ob ein Versorgungsausgleich vorgenommen wird.

In der Praxis kommt es oft darauf an, wie gut der Anwalt und das Gericht zusammenarbeiten. Ein Anwalt, der öfter mit dem Amtsgericht zu tun hat hat sich dort Einen bestimmten rufe arbeitet. Möglicherweise ist es ratsam, für die Auswahl eines geeigneten Anwalts bei einem Rechtspfleger des Amtsgerichtes anzurufen.

Meine einvernehmlichen Scheidung muss das Familiengericht in der Regel lediglich über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden. Alle anderen wesentlichen Punkte wie zum Beispiel

  • der Vermögensausgleich und
  • der Ansprüche auf Unterhalt

werden außergerichtlich geregelt. Das verkürzt die Prozessdauer beim Familiengericht ganz erheblich.

Entfällt der Versorgungsausgleich, so dauert eine Scheidung vor dem Familiengericht in aller Regel maximal vier Monate.

Allerdings kommt es beim Vermögensausgleich in der Praxis manchmal zum Streit über die gemeinsame Immobilie. Klug beraten ist, wer von vornherein den Wert der Immobilie von Anfang an transparent belegen kann. Dann können beide Ehepartner in der Folge Entscheidungen darüber treffen, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll. Streiten sich die beiden Ehepartner im Scheidungsverfahren, kann es mehrere Jahre dauern bis dieses zu Ende geführt worden ist.

Link zu diesem Thema „Wie lange dauert die Scheidung ?“ ist diese kommerzielle Internetseite.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Wenn die Scheidung einreichen möchte, benötigt zunächst einen Anwalt. Es gibt Fachanwältin für Familienrecht, die auf Scheidungen spezialisiert sind. Aber ist der Ablauf einer Scheidung vor dem Familiengericht weitgehend unabhängig davon, ob sich die Eheleute einvernehmlich scheiden lassen – oder ob es zu Streit kommt.

Zu dem Scheidungsantrag müssen einige Unterlagen beim Familiengericht eingereicht werden. Mit dem Scheidungsantrag beginnt formal das Scheidungsverfahren.

In der Folge klärt das Familiengericht die Fragen unter anderem nach

  • einem Versorgungsausgleich,
  • einem Sorgerecht für die Kinder,
  • eventuelle Unterhaltsansprüche,
  • den Vermögensausgleich.

Für den konkreten Ablauf ist es entscheidend, ob die Eheleute die Scheidung einvernehmlich möchten – oder ob es ein streitiges Verfahren gibt. Bevor das Gericht den Scheidungsprozess abschließt, müssen die wesentlichen Fragen geklärt sein. Es gibt auch die Möglichkeit, bestimmte Fragestellungen – wie beispielsweise den Vermögensausgleich – außerhalb des Scheidungsverfahrens zu regeln.

Profil–Tipp! Das sehr emotionale Thema der gemeinsamen Immobilie birgt oft Streitpotenzial. Diesen Streit konnten wir oft im Vorfeld abräumen. Ausgangspunkt war eine Für beide Seiten nachvollziehbare Immobilienbewertung. Auf dieser Basis können wir als neutraler Berater die Auswirkung der verschiedenen Entscheidungen der Ehepartner darstellen.

Das Verfahren endet mit dem Scheidungstermin vor Gericht. Da zuvor alle offenen Fragen geklärt sind. Beliebte Informationen zum Thema Ablauf einer Scheidung bietet diese kommerzielle  Internetseite.

Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?

Die eigene Immobilie ihre Leute ist bei einer Scheidung oft der größte Streitpunkt. Dazu trägt auch der so genannte Zugewinnausgleich bei. Hinzukommt die oft emotionale Belastung, dass einer der Ehepartner die bisher gemeinsame Wohnung oder das Haus verlassen wird.

Die meisten in Deutschland werden nachdem eher recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Und deshalb ist ein gemeinsames Haus durch den Zugewinn an Wert nicht einfach zu teilen.

Was ist Zugewinn genau?

Was die Zugewinngemeinschaft nicht bedeutet ist, dass alles Vermögen beim Scheitern der Ehe automatisch geteilt wird. Das Anfangsvermögen, welches jeder Ehegatte in die Ehe mit eingebracht hat, bleibt auch in der Ehe getrennt.

Die Zugewinnausgleich an sich ist ein reiner Geldanspruch. Hat einige Partner während der Ehe zum Beispiel ein Wertpapiervermögen erwirtschaftet, so steht der Zugewinn Ausgleich nicht in der Hälfte der Aktien sondern in einer Geldzahlung. Das macht die Immobilie insofern problematisch, weil sie sich nicht gut und einfach aufteilen lässt

Bei der Berechnung des Zugewinns wird das Anfangsvermögen dem jeweiligen Endvermögen der beiden Ehepartnen gegenübergestellt. Ist dieses gleich, muss kein Zugewinnausgleich bezahlt werden. Wichtig zu wissen ist, dass es den Ehepartnern auch im Scheidungsverfahren noch frei steht, den Zugewinn einvernehmlich zu regeln. Das gilt auch für den Zugewinn bei einer Immobilie.

Selbst eine teilweise Einigung ist möglich: die Leute können sich auf den Verkauf der Kapitalanlage einigen – um dann später eine Lösung für das gemeinsame Wohnhaus zu finden.

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